header
  • Konzept
  • Team
  • Preise
  • Einzelunterricht
  • Kurse & Gruppen
  • Hundeführerschein
  • Bildergalerie
  • Gästebuch
  • Kontakt

Hundeführerschein Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz - als PDF

Das Hamburger Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Danach sind für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung, eingepflanzter Mikrochip und ein Eintrag im neuen Melderegister vorgeschrieben. Wenn Ihr Hund schon vor dem 01.04. bei Ihnen gelebt hat, haben Sie allerdings bis Ende des Jahres Zeit die entsprechenden Formalitäten zu erledigen. Ab dem 01.01.2007 gilt dann die generelle Anleinpflicht.  

Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht  

Inhalt der Prüfung:

1.
Gehen an lockerer Leine. Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechsel willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin oder der Hundeführer stehen bleibt.
2.
Sitz, Platz, Steh. Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin oder des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
3.
Bleib. Die Hundeführerin oder der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin oder der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin oder des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin oder der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten.
4.
Kommen auf Ruf. Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin oder der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin oder der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.

Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen. Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:

  • Personen (Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen / kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen (dreimal in verschiedenen Situationen)
  • Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund.
  • eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin oder den Hundeführer zu, schüttelt ihr / ihm die Hand und fängt ein Gespräch an
  • eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf
  • die Hundeführerin oder der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe.
Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführerin / Hundeführer-Hund-Gespann. Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführerin / Hundeführer geben.

Nicht bestanden hat:

1. ein Halter, der
  • seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder
  • das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält
2. ein Hund,
  • der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift,
  • Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder
  • sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
Astrid Mau von der Hundeschule-Norderstedt ist als anerkannte Sachverständige für die Abnahme der Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz zuständig. Gerne sind wir Ihnen behilflich, Ihren Hund einzuschätzen, ob er gemeinsam mit Ihnen diese Prüfung bestehen wird.

Folgende Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung verwendet werden:
  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Pfeife
  • Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen am Tag der Prüfung mit:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Anmeldebescheinigung
Lassen sich mehr als zwei Personen einer Familie (mit gleichem Wohnsitz) mit einem Hund von der Anleinpflicht befreien, muss die Gebühr nur von den beiden ältesten Familienmit- mitgliedern entrichtet werden.

Alle Hunde, die sich länger als 2 Monate in Hamburg aufhalten, müssen im Hamburger Hunderegister gemeldet werden. Anmeldung im Hunderegister
je Hund:  20 Euro.
http://www.hamburg.de/hundegesetz/anmeldung/

Ausnahmen für die Gehorsamsprüfung


Es gibt zwei Ausnahmen, durch die Sie die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung mit Ihrem Hund nicht ablegen müssen:

1. Nachweis einer gleichwertigen Prüfung  

2. Gesundheitliche Gründe des Hundes

Zu 1.: Nachweis einer gleichwertigen Prüfung:
Können Sie nachweisen, dass Sie mit Ihrem Hund eine gleichwertige Prüfung absolviert haben, können Sie von der Anleinpflicht befreit werden. Diesen Nachweis müssen Sie beim zuständigen Verbraucherschutzamt vorlegen. Aber auch hier gilt: Die Befreiung gilt nur für die Person, welche die Prüfung zusammen mit dem Hund abgelegt hat.  

Anerkannte gleichwertige Prüfungen sind:

Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen e.V.)
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V.)
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des Dehra-Zentrums in Frankenfeld-Bosse
Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung der HSAG (Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.)
Die Jagdeignungsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V.
Die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach den jagdrechtlichen Vorschriften Hamburgs und anderer Bundesländer
Die Ausbildung zum Blindenführhund
Die Ausbildung zum Behindertenbegleithund

Informationen für Hundehalter unter:
http://www.hamburg.de/contentblob/116968/data/infoblatt-fuer-hundehalterinnen-und-hundehalter.pdf

Impressum & Links